Terminvergabe und Anforderung von Rezepten/Heilmitteln:
Am Besten schreiben Sie rechtzeitig eine Email an: praxis@kjk-wn.de
Telefonisch
erreichen Sie uns unter: 07151 - 21080
Vormittags: 
montags - freitags 08 - 11 Uhr
Nachmittags: montags, mittwochs, freitags 14 - 17 Uhr

Wichtige Informationen

Die folgenden Informationen sollen den Praxisablauf erläutern und verständlich machen – und damit eine kleine Hilfe für ein gutes „Miteinander“ sein. Außerdem sollen sie über Möglichkeiten informieren, die Ihnen helfen Krankheiten vorzubeugen, zu lindern oder zu heilen.
Organisatorische und terminliche Fragen besprechen Sie bitte mit den Mitarbeiterinnen. Sie unterliegen ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht.
Falls Sie Wünsche oder Verbesserungsvorschläge haben sprechen Sie uns bitte an.

 

Anrufbeantworter

Wenn die Praxis nicht besetzt ist (z.B. abends oder am Wochenende und im Urlaub) erfahren Sie über unseren Anrufbeantworter, an wen Sie sich im Notfall wenden können.

Rezepte für Heilmittel (Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie)

Sollte ihr Kind eine Heilmittelverordnung (Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie) erhalten und Sie benötigen eine Fortsetzung der Therapie beachten Sie bitte vor Ablaufen des Rezeptes folgendes:

Um ein 2. Und 3. Folgerezept ausstellen zu können benötigen wir vorab einen aktuellen Bericht des betreuenden/der betreuenden Therapeuten/Therapeutin (gerne auch per Fax). Ist darin die Fortsetzung gewünscht können Sie 2 Tage bevor Sie das Rezept abholen möchten eine Email an uns (praxis@kjk-wn.de) schreiben. Sie können es dann gegen Vorlage der Versichertenkarte ohne lange Wartezeit abholen.

Eine Fortsetzung der Verordnung über 3 Rezepte ohne Verlaufskontrolle in unserer Praxis ist nicht möglich. Wir bitten Sie daher 4-5 Wochen vor Ablauf des jeweils 3. Rezepts einen Termin bei uns zur Verlaufskontrolle zu machen. Zu diesem Termin benötigen wir dann auch einen aktuellen Bericht des betreuenden/der betreuenden Therapeuten/Therapeutin.

Arztbesuch

Bitte bringen Sie zu jeder Untersuchung ein Handtuch als Unterlage für die Untersuchung Ihres Kindes mit, zusätzlich immer auch die Medikamente, die Ihr Kind einnimmt oder eingenommen hat, das gelbe Vorsorgeheft, das Impfbuch und die Versicherungskarte.

Ernährungsberatung

Seit 2016 vermitteln wir Ernährungsberatung über Oviva

Von einer Ernährungsberatung profitieren zum Beispiel Kinder und Jugendliche mit Stoffwechselerkrankungen, erhöhten Cholesterinwerten, Nierenerkrankungen, Gedeihstörung, Übergewicht, Erkrankungen des Verdauungssystems, Nahrungsmittelunverträglichkeit und Nahrungsmittelallergien.

Die Ernährungsberaterin von Oviva unterstützt Sie mit Feedback, Tipps und fachlich fundierten Informationen. Auf Wunsch hilft Ihnen eine mobile App Ihre Ziele noch besser zu erreichen. Damit können Sie von zu Hause oder unterwegs zwischen Ihren Sitzungen kommunizieren, alltägliche Fragen stellen, Fotos von Ihren Mahlzeiten machen sowie Aktivitäten und Gewicht automatisch erfassen.

Mit einer ärztlichen Bescheinigung wird der Großteil der Beratungskosten normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Die Beantragung der Kostenübernahme übernimmt für Sie Oviva. Die Sprechstunde zur Ernährungsberatung steht Patienten der Praxis, aber auch außerhalb der Praxis zur Verfügung.

Ansteckende Krankheit

Falls Sie vermuten, dass Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben könnte nutzen Sie bitte die Klingel mit der Aufschrift „Ausschlag“, wir werden Ihnen dann entgegen kommen und Sie in einen speziellen Raum bringen, sodass andere Kinder und Eltern nicht gefährdet sind.

Besondere Termine

Folgende Untersuchungen und Therapien erfordern eine Vorbereitung und sind zu bestimmten Zeiten vorgesehen (Wir bitten daher um eine frühzeitige Terminplanung):

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Laboruntersuchungen
  • Sonographien
  • EKG
  • Lungenfunktionstest und Asthma – Check
  • Allergietestung und Behandlung
  • Verhaltensstörungen
  • Mehrfachbehinderungen
  • Jugend,- und Arbeitsschutzuntersuchungen
  • Sporttauglichlichkeitsuntersuchungen
  • Psychosomatische Beschwerden
  • ausführlichere Gespräche. 

Eilfälle

In der Regel können Sie am selben Tag einen Termin erhalten, damit Sie bei akuter Erkrankung nicht unnötig warten müssen. Bitte kalkulieren Sie in diesem Fall eine Wartezeit ein und melden sich telefonisch an.

Hausbesuche

Hausbesuche machen wir nur in sehr dringenden Fällen und bei schwer behinderten nicht gehfähigen Kindern. Prüfen Sie jedoch kritisch ob ein Aufsuchen der Praxis nicht zweckmäßiger ist. Dort haben wir bessereUntersuchungs,- und Behandlungsmöglichkeiten, Vorbefunde sind greifbar und geeignete Medikamente sofort zur Hand.

Laboruntersuchungen

Täglich zwischen 8.00 und 9.00 Uhr.
Nur falls eine Zuckererkrankung ausgeschlossen werden muss sollte vorher nicht gegessen und getrunken werden. Bei Einnahme von Medikamenten zur Bestimmung des Blutspiegels sollte das Medikament am Morgen erst nach der Blutentnahme eingenommen werden.
Für die Urin- Untersuchungen benötigen wir „Mittelstrahl-Urin“. Darum bitten wir beim Wasserlassen erst ein wenig Urin laufen zu lassen und dann den restlichen Urin im Becher aufzufangen. Bitte die Urinprobe mit Ihrem Namen kennzeichnen. Der Urin sollte innerhalb einer Stunde vorbei-gebracht werden.

Notdienst

Auf Betreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde der wohnortnahe Notdienst für Kinder und Jugendliche ins Klinikum Winnenden, Am Jakobsweg 1, 71364 Winnenden, Tel. 01806- 073614 verlegt.

  • Montag bis Freitag von 18.00 bis 08.00 Uhr
  • Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr

Patienten können ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Kinder- und Jugendarzt dienstbereit.

Notfälle

In einem Notfall kommen Sie ohne Voranmeldung in die Praxis.
In lebensbedrohlichen Notfällen, insbesondere bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, starker Blutung, Atemnot oder Vergiftung, rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 an. Die Vergiftungszentrale in Berlin ist unter der Tel. 030 -19240 erreichbar.

Neue Patienten

Sollten Sie sich das erste Mal bei uns vorstellen bitten wir Sie das U-Heft sowie das Impfbuch und alte Befunde direkt zum ersten Termin mit zu bringen. Wenn es sich um eine akute Erkrankung handelt und die Sprechstunde eine nähere Anamnese zeitlich nicht ermöglicht ist es sinnvoll einen weiteren Termin zum Kennenlernen zu vereinbaren.

Private Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung gehören, müssen privat in Rechnung gestellt werden bzw. auf Privatrezept verordnet werden. Hierzu gehören Bescheinigungen, Atteste, Gutachten, Reiseimpfungen und Medikamente für die Reiseapotheke,  Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen,  sowie das Amlyopiescreening (ein Test auf Schwachsichtigkeit, Schielen, Astigmatismus). Auf Wunsch kann jede Leistung ohne medizinische Indikation als private Zusatzleistung durchgeführt und abgerechnet werden.
Wir empfehlen bei jedem Kind eine Sonographie der Nieren und ableitenden Harnwege.
Bei chronisch oder psychisch kranken Kindernempfehlen wir einen jährlichen Gesundheitscheck oder zumindest einen zusätzlichen Gesundheitscheck im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10), von 9 bis 10 Jahren (U11) und 16 bis 17 Jahren (J2). Leider werden die U10, U11 und J2 bislang nur bei Patienten mit Hausarztvertrag von bestimmten Kassen vergütet.

Privatleistung Sonographie Niere und ableitende Harnwege

Wir empfehlen allen Kindern ein Ultraschall der Nieren und ableitenden Harnwege zwischen dem 1. und 4. Lebensmonat, am Besten so früh wie möglich. Auch ältere Kinder, deren Organe noch nie angesehen wurden können von dieser Untersuchung im Einzelfall profitieren.

Es gibt häufige Fehlbildungen, die in den ersten Monaten noch symptomlos bleiben können. Die Kenntnis über diese Fehlbildung kann den Schweregrad der Erkrankung lindern, da präventiv oder im Krankheitsfall schneller reagiert werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Harnabflussstörungen, Missbildungen, Zysten oder Tumore. Es gibt auch Syndrome, die mit Fehlbildungen einhergehen können, sollte eine Anomalie festgestellt werden, ist ggf. die Diagnosestellung schneller möglich.

Auch gibt es Notfallsituationen, in denen es wichtig sein kann Fehllagen bereits zu kennen.  Zum Beispiel kann nur eine Niere vorhanden sein, eine Niere im Becken versteckt liegen oder eine Niere doppelt veranlagt sein.

Es kann im Ultraschall nichts über die Funktion der Niere gesagt werden. Aber bei einer entsprechenden Fehlbildung folgt dann eine weitere Untersuchung im Hinblick auf die Funktion der Niere.

Im Moment ist es leider noch so, dass dieser Ultraschall nicht wie der Hüftultraschall im Rahmen der Vorsorge von den Kassen gezahlt wird, sodass er privat in Rechnung gestellt werden muss und die Berechnung richtet sich nach GOÄ. Bei einem auffälligen Befund kann die Untersuchung gerne medizinisch verordnet werden.

Da ihr kleiner Schatz bei der U3 und der U4 bereits aktiv dabei ist und schnell müde sein wird bitten wir für die Sonographie der Niere einen separatem Termin, zB am Donnerstag Nachmittag zu vereinbaren.

Kassen- und Privatleistung Screening auf Sehschwäche

Die Augenvorsorge ist völlig schmerzfrei und dauert etwa 30 Sekunden. Überprüft werden Kurz- und Weitsichtigkeit, Schielen, ungleiche Pupillendurchmesser und ob beide Augen ein gleich scharfes Bild auf der Netzhaut abbilden.

Sie dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Die Behandlungserfolge einer Sehschwäche sinken mit zunehmendem Alter des Kindes.

Grundsätzlich sollten alle Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Sinnvollerweise wird die erste Messung mit 6 - 12 Monaten durchgeführt und sollte mindestens jährlich wiederholt werden, bis das Kind aussagekräftige, nicht-apparative Tests mitmacht (meist ab 3-4 Jahre). Die Testung ist optimal mit den Vorsorgeuntersuchungen kombinierbar. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und Sehstörungen neu auftreten können.

Leider wird die Augenvorsorge bisher erst von einigen wenige gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, diese sind DAK, Bosch BKK , Barmer/GEK, nach Einschreibung in das neue BKK-Kinderprogramm "StarkeKids“ etliche „BKKen“, sowie die AOK bei Teilnahme im Hausarztvertrag.Privatpatienten wird die Untersuchung von der Kasse gezahlt.

Für alle anderen bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis an. Die Kosten hierfür
betragen gemäß Gebührenordnung für Ärzte € 15,00.  Sollte bei der Vorsorge ein auffälliges Ergebnis festgestellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weiteren Untersuchungen und Behandlungen beim Augenarzt.

Termine

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Termine werden am Besten per Emailanfrage vereinbart unter: praxis@kjk-wn.de.
Bitte nutzen Sie für planbare Termine die frühen Morgenstunden zwischen 8.00 – 10.00 Uhr, falls nicht anders möglich auch nachmittags zwischen    14.00 – 16.00 Uhr.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können sagen Sie den Termin bitte 1-2 Tage vorher ab, gerne per Email (praxis@kjk-wn.de). Dies ist vor allem bei U-Untersuchungen wichtig, da es sich um lange Untersuchungen handelt, an denen dann ein anderes Kind teilnehmen kann. Wir bitten darum die Termine zur U-3  Untersuchung spätestens bis 1 Woche nach Geburt zu vereinbaren, für alle anderen U-Untersuchungen solltemindestens 12 Wochen vorher ein Termin vergeben werden.
Bei Unfällen und schweren plötzlich aufgetretenen Erkrankungen können Sie natürlich auch ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Urlaub

Über unsere Urlaubszeiten und entsprechende Vertretung können Sie sich hier auf unserer Homepage sowie über den Anrufbeantworter informieren.

Versichertenkarte

Bringen Sie die Versichertenkarte (Chipkarte) bitte bei jedem Besuch mit (auch dann, wenn ein anderer Arzt Ihnen einen Überweisungsschein ausgestellt hat). Falls in dringenden Fällen die Karte nicht vorgelegt werden kann, bitte diese sofort, d.h. am selben oder Folgetag nachreichen. Sie ersparen sich und uns unnötige Rückfragen und Ärger mit der Kostenabrechnung.
Ohne Versichertenkarte darf ein Kassenrezept oder Überweisungsschein nicht ausgestellt werden.

Wichtige Telefonnummern

unsere Praxis                                                         Tel. 07151-21080
Feuerwehr/Notruf                                                Tel. 112
Vergiftungszentrale Berlin                                  Tel. 030  - 19240
Kinderklinik Winnenden/Notdienst                Tel. 07195 - 59137000

Wiederholungsrezepte und Überweisungen chronisch kranker Patienten

Wenn ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leidet und Sie „nur“ ein Wiederholungsrezept oder einen wiederholten Überweisungsschein benötigen rufen Sie bitte 2 Tage vorher an oder schreiben Sie uns eine Email. Dann können Sie das Rezept/den Schein gegen Vorzeigen der Versicherungskarte sofort mitnehmen.

Sollten Sie spontan vorbei kommen, sagen Sie bitte direkt bei der Anmeldung warum Sie gekommen sind. Wir versuchen natürlich Sie auch dann nicht lange warten zu lassen und sind bemüht, das während des laufenden Praxisbetriebes umgehend zu erledigen.

Notfall

In lebensbedrohlichen Notfällen, insbesondere bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, starker Blutung, Atemnot oder Vergiftung, rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 an. Die Vergiftungszentrale in Berlin ist unter der Tel. 030 -19240 erreichbar.

 

 

Notdienst

Auf Betreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde der wohnortnahe Notdienst für Kinder und Jugendliche ins Klinikum Winnenden, Am Jakobsweg 1, 71364 Winnenden, Tel: 01806- 073614 verlegt.

Montag bis Freitag ab 18.00- 08.00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr

Patienten können ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Kinder- und Jugendarzt dienstbereit.